Montag, 6. Juli 2009
Entmündigung des deutschen Anlegers
Die deutschen Parlamentarier werden mit der Überzeugung in die Ferien gehen, am Freitag noch ein gutes Gesetz verabschiedet zu haben.
Anleger sollen es künftig einfacher haben, eine falsche Beratung vor Gericht zu beweisen.
6.7.2009 Der Banker muss deshalb alle im Verlauf eines Gesprächs angesprochenen Empfehlungen protokollieren, er muss vermerken, ob der Kunde widersprüchliche Ziele – etwa hohe Sicherheit bei hoher Rendite – äussert, in welche Richtung er ihn beeinflusst hat, wie lange das Gespräch gedauert hat usw.
Im Gesetzesentwurf werden die Kosten je Protokoll auf 6 € geschätzt.
Bezahlen wird die wohl viel teurere Bürokratisierung letztlich der Kunde. Dabei will es die grosse Koalition aber nicht bewenden lassen. Vielmehr wollen die Regierungsparteien einen «massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots» bei den Verbraucherzentralen, den deutschen Konsumentenschützern, unterstützen.
Ein solch subventioniertes Angebot verhindert jedoch, dass sich ein Markt für bankunabhängige Berater entwickelt, die ein fixes Honorar verlangen und nicht am Verkauf von Produkten verdienen. Die Politiker planen ferner einen «Finanz-TÜV», der die Unbedenklichkeit von Finanzprodukten für Private prüfen soll. Dabei wird so getan, als könnte die Politik den Anleger vor Risiken bewahren. Doch diese Verantwortung kann und darf der Staat den Privaten nicht abnehmen.
Letztlich ist das Gesetz ein weiteres Beispiel dafür, dass in Deutschland die Entmündigung des Konsumenten oft mit dessen Schutz verwechselt wird. Auszug aus NZZ
Anleger sollen es künftig einfacher haben, eine falsche Beratung vor Gericht zu beweisen.
6.7.2009 Der Banker muss deshalb alle im Verlauf eines Gesprächs angesprochenen Empfehlungen protokollieren, er muss vermerken, ob der Kunde widersprüchliche Ziele – etwa hohe Sicherheit bei hoher Rendite – äussert, in welche Richtung er ihn beeinflusst hat, wie lange das Gespräch gedauert hat usw.
Im Gesetzesentwurf werden die Kosten je Protokoll auf 6 € geschätzt.
Bezahlen wird die wohl viel teurere Bürokratisierung letztlich der Kunde. Dabei will es die grosse Koalition aber nicht bewenden lassen. Vielmehr wollen die Regierungsparteien einen «massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots» bei den Verbraucherzentralen, den deutschen Konsumentenschützern, unterstützen.
Ein solch subventioniertes Angebot verhindert jedoch, dass sich ein Markt für bankunabhängige Berater entwickelt, die ein fixes Honorar verlangen und nicht am Verkauf von Produkten verdienen. Die Politiker planen ferner einen «Finanz-TÜV», der die Unbedenklichkeit von Finanzprodukten für Private prüfen soll. Dabei wird so getan, als könnte die Politik den Anleger vor Risiken bewahren. Doch diese Verantwortung kann und darf der Staat den Privaten nicht abnehmen.
Letztlich ist das Gesetz ein weiteres Beispiel dafür, dass in Deutschland die Entmündigung des Konsumenten oft mit dessen Schutz verwechselt wird. Auszug aus NZZ
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